Wofür ist das Geld im Teilhabe-Fond der Nordkirche?

Pommerscher Ökumenischer Kirchentag in Stralsund mit Gebärdensprachdolmetscherin vorne links

Mit Ihrer Kollekte wird gehörlosen und schwerhörigen Menschen ermöglicht, an besonderen kirchlichen Veranstaltungen teilzuhaben.

Sie trägt dazu bei, Barrieren zu überwinden, indem aus dem Teilhabefonds Dolmetschereinsätze bezahlt bzw. Einsätze von technischen Hilfen unterstützt werden.

 

„Barrierefreiheit“, bei diesem Stichwort denkt man schnell an einen stufenlosen Zugang zu Kirche und Gemeindehaus. Es gibt aber Barrieren, die weniger offensichtlich sind – Kommunikationsbarrieren aufgrund von Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit z. B.: Über 10% der Gemeindeglieder können deshalb nicht am Gottesdienst teilnehmen; sie verstehen nichts oder nicht genug.

 

Gehörlose Menschen brauchen zum Verstehen Gebärdensprache; hier können Gebärdensprachdolmetscher helfen, die das Gesagte übersetzen. Schwerhörige Menschen brauchen Untertitel oder technische Hilfen wie Ringschleifen, die gutes Hören ermöglichen; Schriftdolmetscher können die Texte mitschreiben und mittels Projektion auf eine Leinwand mitlesbar machen.

 

Vor allem bei besonderen kirchlichen Veranstaltungen wie Festgottesdiensten, Weltgebetstag der Frauen, Nacht der Kirchen, Schulanfängergottesdiensten, regionalen Kirchentagen usw. wollen wir deutlich machen: Wir sind einladende Kirche für alle; wir nehmen den Auftrag zur Inklusion ernst, Vielfalt in unserer Kirche zu leben; wir sind Kirche Jesu Christi, der Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit angenommen und zu einer Gemeinde zusammengeführt hat.

 

Bitte helfen Sie mit Ihrer Kollekte, dass Barrieren überwunden werden und gehörlose und schwerhörige Menschen teilhaben können.

Bankverbindung
Kontoinhaber: Hauptbereich 2 der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland
IBAN: DE64 5206 0410 5606 5650 00
BIC: GENODEF1EK1 Bankname: Evangelische Bank
Verwendungszweck: Referenz-Nr.: 222 110 20