TAUFE, KONFIRMATION, TRAUUNG, BEERDIGUNG

Sie sind gehörlos und möchten ihr Kind taufen lassen oder selbst getauft werden, ihr Kind konfirmieren lassen, kirchlich heiraten oder haben einen lieben Menschen verloren?

Bitte wenden Sie sich an einen Gehörlosenseelsorger in Ihrer Nähe und bitten ihn um die Durchführung der Amtshandlung – gern auch in Zusammenarbeit mit ihrer Heimatgemeinde!

Sie haben auch die Möglichkeit, dass die Evangelische Kirche einen Dolmetscher bezahlt - bei Taufen, Konfirmationen, kirchlichen Trauungen und kirchliche Bestattungen in hörenden Gemeinden, an denen Gehörlose aus familiären oder sozialen (z.B. Nachbarschaft, Arbeitskolleg/innen u.a.m.) Gründen teilnehmen.

Ebenso gibt es dieses Angebot für die vorbereitenden Gespräche.

Dafür müssen Sie vorher einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Gehörlosenseelsorger stellen.

Dieser bestellt dann auch den Dolmetscher.

Antrag auf einen Dolmetscher für Amtshandlungen