Beauftragung zur öffentlichen Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus In einem feierlichen Gottesdienst beauftragte Bischöfin Fehrs Diakonin Susanne Jordan und Diakon Thomas Hüttmann im Michel in Hamburg.

In einem bewegenden Gottesdienst am Sonntag Lätare (bedeutet: Freuet euch!) wurden die Diakonin Susanne Jordan und der Diakon Thomas Hüttmann im Hamburger Michel zur "öffentlichen Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus" beauftragt.
Für die Hörenden gab es gute Kirchenmusik und eine mitreißende Predigt. Für die gehörlosen Gottesdienstteilnehmer wurde der Gottesdienst von zwei tollen Dolmetschern gedolmetscht.
Die wunderschöne Kirche war eine Freude für alle.

Warum macht man das eigentlich? Menschen für die öffentliche Verkündigung des Evangeliums zu beauftragen? - In der evangelischen Kirche ist jeder Christ fähig und eingeladen, von seinen Glauben anderen Menschen zu gebärden oder zu erzählen. Wir dürfen einander mitteilen, warum der Glaube an Gott für uns wichtig ist. Jeder darf das tun!
Kirchenrechtlich darf aber nicht jeder im Auftrag der Kirche predigen. Dafür braucht es Ausbildungen und - eben besondere Beauftragungen. Und diese erteilen die Bischöfe.
In der Regel predigen Pastoren. Aber auch Diakone, Prädikaten und Lektoren dürfen nach entsprechender Ausbildung und Beauftragung im Namen der Kirche sprechen.

Diakonin Susanne Jordan ist als Gehörlosenseelsorgerin in der Herbert-Feuchte-Stiftung in Heide tätig und seit letztem Jahr nun auch für Gehörlosengemeinden in Kiel, Neumünster und Rendsburg zuständig.

Liebe Susanne: Wir gratulieren dir herzlich zu deiner Beauftragung und wünschen dir Gottes Segen für deinen Dienst!